CSRD

Corporate Sustainability Reporting Directive

Die EU-weit geltende CSRD fordert von Unternehmen umfassende Transparenz im ESG-Reporting. Mit unserer CSRD-Beratung helfen wir Ihnen, ESG-Daten gemäss den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erfassen und in einen konformen Bericht zu überführen.

EU-Kommission veröffentlicht Omnibus-Vorschlag

Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 den „Omnibus“-Vorschlag präsentiert, der darauf abzielt, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Lieferkettentransparenz für Unternehmen zu vereinfachen. Dieser Vorschlag muss nun vom EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union geprüft und genehmigt werden, bevor er in Kraft treten kann.

Hier sind die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen:

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Konkret betrifft dies Unternehmen, die mehr als 1000 Mitarbeitende beschäftigen und entweder einen Nettoumsatzerlös von über 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro aufweisen. Dadurch wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen um etwa 80 % verkleinert.

Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeitenden, die nicht mehr unter die CSRD fallen, sollen einem freiwilligen Berichtsstandard nach VSME (entwickelt von EFRAG) folgen. Dieser begrenzt, welche Informationen grössere, berichtspflichtige Unternehmen oder Banken von kleineren Geschäftspartnern in der Wertschöpfungskette anfordern dürfen.

Der delegierte Rechtsakt zu den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) soll überarbeitet werden mit dem Ziel, die Anzahl der geforderten Datenpunkte zu reduzieren, unklare Bestimmungen zu präzisieren und die Kohärenz mit anderen Rechtsvorschriften zu verbessern.

Der Vorschlag streicht die Möglichkeit, die Prüfungspflicht von der derzeitigen Limited Assurance auf eine Reasonable Assurance auszuweiten.

Grosse Unternehmen, die die CSRD noch nicht umgesetzt haben, sowie börsennotierte KMU sollen zwei Jahre mehr Zeit für die Einführung der Berichtspflichten erhalten. Dies gibt den EU-Gesetzgebern Zeit, über die vorgeschlagenen Änderungen zu entscheiden.

Im Schnellverfahren wurde entschieden, dass die Implementierung der Berichtspflicht für 2 Jahre gestoppt wird. 

Unternehmen erhalten mehr Zeit, sich auf die komplexen Anforderungen der CSRD und der ESRS-Standards vorzubereiten. Gleichzeitig bleibt die CSRD grundsätzlich in Kraft – die strategische Ausrichtung auf transparente Berichterstattung bleibt also zentral.

Nutzen Sie die gewonnene Zeit, um Lücken zu schliessen, Prozesse zu etablieren und Ihr Nachhaltigkeitsmanagement strategisch auszurichten. 

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Was ist die CSRD und weshalb ist sie für Ihr Unternehmen wichtig?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verbessern und standardisieren. Sie erweitert die bisherigen Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und schreibt eine detaillierte Berichterstattung zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) vor.

Die CSRD fördert Transparenz und Verantwortlichkeit in Bezug auf Nachhaltigkeit und stellt sicher, dass Unternehmen ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen ernst nehmen. Dies hilft, das Vertrauen von Investoren, Kunden und der Öffentlichkeit zu stärken und trägt zur langfristigen Risikominderung und Wertsteigerung bei. Damit soll auch die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten zunehmen.

Die CSRD fordert von Unternehmen:

  • Detaillierte Nachhaltigkeitsberichterstattung: Unternehmen sind verpflichtet, umfassend und standardisiert über nicht-finanzielle Belange zu berichten. Die Berichte müssen eine ganzheitliche Darstellung der relevanten ESG-Aspekte bieten. Hierbei spielt die Wesentlichkeitsanalyse eine zentrale Rolle, um die für Unternehmen und Stakeholder wichtigsten Themen zu identifizieren.
  • Doppelte Wesentlichkeit: Die Betrachtung zweier Perspektiven soll eine umfassende Darstellung der Auswirkungen, Risiken und Chancen gewährleisten:
    • Impact-Materialität: Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Gesellschaft und andere Stakeholder
    • Finanzielle Materialität: Risiken und Chancen externer Faktoren für das Unternehmen selbst
  • Einhaltung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Unternehmen müssen ihre Berichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ausrichten. Diese Standards definieren klar, welche ESG-Daten zu erfassen und wie sie in einer standardisierten Weise offenzulegen sind.
  • Externe Prüfung der Berichte: Die Nachhaltigkeitsberichte müssen einer externen Prüfung unterzogen werden. Dies erhöht die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der veröffentlichten Informationen, ähnlich wie bei der finanziellen Berichterstattung.
  • Integration in den Geschäftsbericht: Die CSRD schreibt vor, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung fester Bestandteil des Lageberichts ist. Sie darf nicht separat erfolgen, sondern muss eng mit den finanziellen Informationen verknüpft werden, um eine ganzheitliche Darstellung der Unternehmensleistung zu gewährleisten.
  • Maschinenlesbarkeit und Tagging: Unternehmen müssen ihre Berichte so aufbereiten, dass sie maschinenlesbar sind. Dies erfolgt durch digitale Tagging-Standards, die eine automatisierte Auswertung und Vergleichbarkeit der ESG-Daten ermöglichen.
  • Verknüpfung mit der EU-Taxonomie: Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen auch die Anforderungen der EU-Taxonomie erfüllen. Das bedeutet, sie müssen offenlegen, inwieweit ihre Geschäftstätigkeiten als nachhaltig im Sinne der Taxonomie eingestuft werden können.

Wer ist davon betroffen?

Die Berichtspflicht nach CSRD wird schrittweise eingeführt. Schweizer Unternehmen, die in der EU geschäftlich aktiv sind oder Teil der Lieferkette eines berichtspflichtigen Unternehmens sind, können ebenfalls von der CSRD betroffen sein. Für Unternehmen, die der CSRD-Berichtspflicht unterliegen, gilt auch die Verpflichtung zur Anwendung der EU-Taxonomie.

Im Rahmen des Omnibus-Vorschlags wurde im Schnellverfahren beschlossen, die Einführung der CSRD-Berichtspflicht um zwei Jahre aufzuschieben. Die Überführung der geänderten Vorgaben in nationales Recht soll bis zum 31.12.2025 erfolgen.

Damit gelten aktuell folgende Einführungsdaten:

Ab Geschäftsjahr 2024 (Berichterstattung 2025): Unternehmen, die bereits unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen
Unternehmen des öffentlichen Interesses (z. B. börsennotierte Unternehmen, Banken, Versicherungen), sofern zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt sind:

  • Mehr als 500 Mitarbeitende
  • Mehr als 50 Mio. € Nettoumsatzerlös
  • Mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme

 

NEU: Ab Geschäftsjahr 2027 (Berichterstattung 2028): Grosse Unternehmen 
Unternehmen (auch nicht börsennotierte) mit Sitz in der EU mit:

  • Mehr als 1000 Mitarbeitenden und
  • Mehr als 50 Mio. € Nettoumsatzerlös oder
  • Mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme

 

Ab Geschäftsjahr 2028 (Berichterstattung 2029): Nicht-europäische Unternehmen mit signifikanter EU-Tätigkeit

Unternehmen mit Sitz ausserhalb der EU mit

  • Mehr als 450 Mio. € Nettoumsatzerlös in der EU und
  • Einer grossen Tochtergesellschaft bzw. Zweigniederlassung in der EU 

Was bedeutet dies für Schweizer Unternehmen?

Für Schweizer Unternehmen, die von der CSRD betroffen sind, bedeutet dies, dass sie ihre Systeme zur Datenerfassung und Berichterstattung anpassen müssen, um detaillierte Informationen über ihre Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungspraktiken offenlegen zu können.

  • Indirekte Betroffenheit durch Lieferketten (ab 2024): Unternehmen, die Teil der Lieferkette eines CSRD-pflichtigen EU-Unternehmens sind, können ab 2024 betroffen sein, wenn von ihnen ESG-Daten zur Erfüllung der Berichtspflichten verlangt werden.
  • Direkte Berichtspflicht für grosse EU-Tochtergesellschaften oder Niederlassungen (ab 2027): Schweizer Unternehmen sind betroffen, wenn ihre EU-Tochtergesellschaft die CSRD-Schwellenwerte überschreitet. In diesem Fall ist nur die EU-Einheit berichtspflichtig, aber die Muttergesellschaft in der Schweiz kann indirekt durch die Datenerfassung eingebunden werden. Alternativ kann die Berichterstattung auf Ebene der Konzerngesellschaft in der Schweiz nach CSRD erfolgen, um den Prozess zu vereinfachen.
  • Pflicht für nicht-europäische Unternehmen (ab 2028): Ab 2028 gilt die CSRD auch für Schweizer Unternehmen, wenn sie in der EU mehr als 450 Mio. € Nettoumsatzerlös erzielen und eine grosse oder börsennotierte Tochtergesellschaft betreiben. In diesem Fall ist das gesamte Unternehmen berichtspflichtig, nicht nur die EU-Einheit.

Auch wenn die CSRD direkt nur grosse sowie gelistete Unternehmen betrifft, ist es wahrscheinlich, dass die höheren Standards und die erweiterte Transparenz indirekt auch auf kleinere Zulieferer und Partner ausstrahlen, insbesondere wenn diese in der Lieferkette betroffener EU-Unternehmen stehen.

Hinweis zur Entwicklung in der Schweiz

Es ist zu erwarten, dass sich die regulatorischen Anforderungen in der Schweiz mittelfristig an die EU-Vorgaben annähern. Schweizer Unternehmen, insbesondere grössere, sollten daher die Entwicklungen genau beobachten und frühzeitig Massnahmen ergreifen, um auch künftig den Anforderungen gerecht zu werden.

Schweizer Unternehmen, die von der CSRD betroffen sind, sollten frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen. Dies umfasst die Bewertung der aktuellen Berichtspraktiken, die Anpassung der internen Prozesse und gegebenenfalls die Schulung der Mitarbeiter in den neuen Berichtsstandards.

Ihre nächsten Schritte

  1. Wesentlichkeitsanalyse durchführen: Identifizieren Sie die wesentlichen ESG-Themen für Ihr Unternehmen und Ihre Stakeholder.
  1. Gap-Analyse vornehmen: Analysieren Sie, welche CSRD-Anforderungen Ihr Unternehmen bereits erfüllt und wo Nachholbedarf besteht. Dies gibt Ihnen einen klaren Überblick über notwendige Schritte.
  1. Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln: Definieren Sie klare Ziele und Massnahmen zur Verbesserung Ihrer ESG-Leistungen.
  1. Datenerhebung optimieren: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Daten erfassen und Berichtsstandards wie die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) einhalten.
  1. Nachhaltigkeitsberichterstattung: Erstellen Sie einen Nachhaltigkeitsbericht, der den Anforderungen der CSRD und ESRS entspricht.

Mit unserer Unterstützung können Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Anforderungen der CSRD vorbereiten und die Vorteile einer transparenten und nachhaltigen Berichterstattung nutzen.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung.

Bereit für die CSRD? Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung!

FAQs zur CRSD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung standardisieren und ausweiten soll. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD), um Transparenz und Vergleichbarkeit von ESG-Daten (Umwelt, Soziales, Governance) zu verbessern und Unternehmen zur nachhaltigen Transformation anzuregen.

Die CSRD gilt für mehr Unternehmen und erfordert detailliertere und standardisierte Berichte nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Zudem sind externe Prüfungen und die Integration der Berichte in den Lagebericht verpflichtend.

Die CSRD soll die Transparenz zu ESG-Themen erhöhen, Investoren zuverlässige Daten liefern, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen fördern und die EU-Klimaziele unterstützen.

Die CSRD betrifft grosse Unternehmen in der EU sowie ab 2028 auch Unternehmen ausserhalb der EU, wenn sie in der EU aktiv sind (z. B. durch eine Tochtergesellschaft) oder hohe Umsätze in der EU erzielen. Auch börsennotierte KMUs müssen Berichte erstellen.

Die Berichtspflicht beginnt gestaffelt:

  • Ab 2024: Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen.
  • Ab 2025: Grosse Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme.
  • Ab 2026: Börsennotierte KMUs.
  • Ab 2028: Nicht-EU-Unternehmen mit mehr als 150 Mio. € Umsatz in der EU.

Unternehmen müssen umfassend und standardisiert über ESG-Themen berichten, externe Prüfungen durchführen lassen, die Berichterstattung in den Geschäftsbericht integrieren und maschinenlesbare Berichte bereitstellen. Auserdem müssen sie die Anforderungen der EU-Taxonomie erfüllen.

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bewertet:

  • Impact-Materialität: Wie Ihr Unternehmen Umwelt und Gesellschaft beeinflusst (z. B. CO₂-Emissionen, soziale Gerechtigkeit)
  • Finanzielle Materialität: Wie Umwelt- und Sozialfaktoren Ihr Geschäft beeinflussen (z. B. Klimarisiken, regulatorische Anforderungen)

Beide Aspekte sind zentral für die CSRD-Berichterstattung.

Die EU-Taxonomie definiert, was als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit gilt. Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen offenlegen, wie ihre Aktivitäten mit den Kriterien der EU-Taxonomie übereinstimmen.

Die ESRS geben klar vor, welche ESG-Daten erfasst und wie sie standardisiert berichtet werden müssen, um Vergleichbarkeit und Transparenz sicherzustellen.

Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen:

  • In der EU tätig ist (z. B. durch eine Tochtergesellschaft).
  • Die Schwellenwerte der CSRD erfüllt (250 Mitarbeiter, 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme).
  • Ab 2028 gilt die CSRD auch für nicht-europäische Unternehmen mit mehr als 150 Mio. € EU-Umsatz.

Wir unterstützen Sie dabei gerne, fragen Sie unverbindlich bei uns an.

  • Nutzen Sie die ESRS als Leitfaden für die Berichtserstellung.
  • Führen Sie eine Gap-Analyse durch, um Schwachstellen zu identifizieren.
  • Lassen Sie Ihre Berichte extern prüfen, um die Qualität sicherzustellen.
  • Starten Sie mit einer Wesentlichkeitsanalyse.
  • Analysieren Sie bestehende Daten und Prozesse (Gap-Analyse).
  • Entwickeln Sie eine klare Nachhaltigkeitsstrategie.
  • Passen Sie Ihr Datenmanagement und Ihre internen Abläufe an.

Wir unterstützen Sie bei diesem Vorhaben gerne. Lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten.

Eine Gap-Analyse zeigt auf, welche CSRD-Anforderungen Ihr Unternehmen bereits erfüllt und wo Nachholbedarf besteht. Sie bildet die Grundlage für gezielte Verbesserungen und schrittweise Umsetzung.

Starten Sie mit einer Gap-Analyse, um fehlende Daten zu identifizieren, und entwickeln Sie eine Roadmap, um die Lücken schrittweise zu schliessen. Frühzeitiger Beginn und klare Prioritäten sind entscheidend.

Berichte müssen in maschinenlesbarem Format (z. B. mit digitalen Tags) erstellt werden, um automatisierte Analysen und Vergleiche zu ermöglichen.

Ja, die CSRD verlangt eine externe Prüfung der Berichte, um die Glaubwürdigkeit und Qualität der Angaben sicherzustellen.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung muss Teil des Lageberichts sein und darf nicht separat erfolgen. Sie muss eng mit den finanziellen Berichten verknüpft sein, um ein umfassendes Bild der Unternehmensleistung zu liefern.