ESRS
Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die ESRS bilden den verbindlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen. Sie konkretisieren die Anforderungen der CSRD und legen die Inhalte, Struktur und Logik der Nachhaltigkeitserklärung fest. Während die CSRD den rechtlichen Rahmen bildet, stellen die ESRS die fachlichen Standards innerhalb dieses Rahmens dar. Die ESRS beantworten somit nicht die Frage, wer berichten muss, sondern vor allem, wie berichtet wird.
Die ESRS auf einen Blick
ESRS steht für European Sustainability Reporting Standards. Die Standards wurden geschaffen, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa zu vereinheitlichen und vergleichbarer zu machen. Sie legen fest, welche Nachhaltigkeitsinformationen Unternehmen nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit offenlegen müssen, um die Auswirkungen, Risiken und Chancen ihrer wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen transparent zu machen und ihre Bestrebungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance nachvollziehbar, vergleichbar und prüfbar darzustellen. Die Berichterstattung erfolgt in einem eigenen Nachhaltigkeitsteil innerhalb des Lageberichts und ist auf die Anforderungen der europäischen Regulierung ausgerichtet.
Zielgruppe und Anwendungsbereich der ESRS
Die ESRS richten sich an Unternehmen, die nach der CSRD zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Dies betrifft im Kern Unternehmen und Mutterunternehmen großer Gruppen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von über 450 Mio. Euro. Welche Unternehmen nach aktuellem Stand tatsächlich berichtspflichtig sind und ab wann die jeweiligen Anforderungen gelten, erfahren Sie in unserem Wissensbeitrag zur CSRD.
Ihre Relevanz für Ihr Unternehmen
Die ESRS sind mehr als ein formaler Berichtsstandard. Sie schaffen eine gemeinsame Sprache für Nachhaltigkeitsinformationen und ermöglichen es Investoren, Banken, Kunden, Behörden und weiteren Stakeholdern, die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens besser einzuordnen. Gleichzeitig zwingen sie Unternehmen dazu, Nachhaltigkeit systematisch in Governance, Strategie, Risiko- und Chancenmanagement sowie Kennzahlen und Zielsysteme zu integrieren.
Für Unternehmen bedeutet das: Die Berichterstattung nach ESRS ist nicht nur eine Offenlegungspflicht, sondern auch ein Steuerungsinstrument. Wer seine wesentlichen Themen sauber identifiziert, Daten belastbar aufbaut und Verantwortlichkeiten klar verankert, schafft die Grundlage für bessere Entscheidungen, höhere Transparenz und eine glaubwürdige Kommunikation gegenüber dem Kapitalmarkt und weiteren Anspruchsgruppen. Hinzu kommt, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht verankert ist und einer externen Prüfung bzw. Assurance unterliegt.
Aufbau und Inhalte der ESRS
Die ESRS umfassen zwölf Standards. Zwei davon sind generelle, bereichsübergreifende Standards, zehn weitere sind themenspezifische Standards für Umwelt, Soziales und Governance. ESRS 1 beschreibt den Aufbau des Regelwerks, grundlegende Konzepte und allgemeine Anforderungen an die Erstellung und Darstellung nachhaltigkeitsbezogener Informationen. ESRS 2 regelt die allgemeinen Angaben, die unter anderem die Bereiche Governance, Strategie, Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Kennzahlen und Ziele abdecken.
Die themenspezifischen Standards bauen auf diesen allgemeinen Anforderungen auf. Dabei ist nicht zu jedem einzelnen Themenstandard in vollem Umfang zu berichten, sondern auf Basis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Wird ein Nachhaltigkeitsthema als wesentlich eingestuft, müssen die entsprechenden Angabepflichten des jeweiligen thematischen ESRS erfüllt werden. Reichen die bestehenden Standards für ein wesentliches unternehmensspezifisches Thema nicht aus, sind zusätzliche unternehmensspezifische Angaben erforderlich.
Übersicht der Standards
Allgemeine Standards
- ESRS 1: Allgemeine Anforderungen
- ESRS 2: Allgemeine Angaben
Umwelt
- ESRS E1: Klimawandel
- ESRS E2: Umweltverschmutzung
- ESRS E3: Wasser und Meeresressourcen
- ESRS E4: Bilogische Vielfalt und Ökosysteme
- ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Soziales
- ESRS S1: Eigene Belegschaft
- ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
- ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften
- ESRS S4: Verbraucher und Endnutzer
Governance
- ESRS G1: Unternehmenspolitik
Der Kern der ESRS ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Unternehmen müssen beurteilen, welche Nachhaltigkeitsthemen aus der Perspektive der Impact Materiality – also in Bezug auf ihre Auswirkungen auf Umwelt und Menschen – sowie aus der Perspektive der Financial Materiality – also in Bezug auf Risiken und Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens – wesentlich sind.
Wichtig dabei ist: ESRS 2 muss immer offengelegt werden, unabhängig vom Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse. Die thematischen Standards greifen anschliessend dort, wo ein Thema als wesentlich identifiziert wurde. Das verhindert einerseits überflüssige Berichtslast, verlangt andererseits aber einen methodisch sauberen Wesentlichkeitsprozess.
Abgrenzung zu anderen Berichtsstandards
ESRS vs. VSME
Die ESRS sind der verbindliche Berichtsrahmen für Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD. Der VSME hingegen ist ein freiwilliger Standard für kleinere Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen, aber dennoch strukturiert Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen möchten. Während die ESRS deutlich tiefer in Governance, Strategie, Wesentlichkeit, Kennzahlen, Ziele und Massnahmen gehen, ist der VSME bewusst schlanker und stärker auf proportionale Anforderungen für kleinere Unternehmen ausgerichtet.
ESRS vs. GRI
Die ESRS sind in der EU regulatorisch verankert. Die GRI-Standards sind dagegen ein international verbreiteter, freiwilliger Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei der Entwicklung der ESRS wurde auf eine hohe Interoperabilität mit den GRI-Standards geachtet, um eine Doppelberichterstattung zu vermeiden.
Ein wichtiger Unterschied liegt jedoch in der Wesentlichkeit: Während die ESRS auf der doppelten Wesentlichkeit basieren und somit die Auswirkungen auf Umwelt und Menschen sowie die finanziellen Risiken und Chancen für das Unternehmen berücksichtigen, stellt GRI die Impact Materiality, also die wesentlichen Auswirkungen eines Unternehmens auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen, in den Vordergrund.
Ihre nächsten Schritte
1. Berichtspflicht und Ambitionsniveau klären
Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Unternehmen nach aktuellem Stand der CSRD berichtspflichtig ist oder ob Sie sich inhaltlich auf Anforderungen aus der Wertschöpfungskette, von Banken oder von Investoren vorbereiten möchten. Davon hängt ab, wie stark Sie sich bereits heute an den ESRS ausrichten sollten.
2. Doppelte Wesentlichkeit strukturiert aufsetzen
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. Entscheidend ist nicht, möglichst viele Themen aufzunehmen, sondern systematisch zu beurteilen, welche Auswirkungen, Risiken und Chancen für Ihr Unternehmen tatsächlich wesentlich sind, denn davon leitet sich der konkrete Berichtsumfang ab.
3. Daten, Prozesse und Verantwortlichkeiten festlegen
Definieren Sie frühzeitig, welche Daten benötigt werden, wer sie intern zuliefert, wie sie geprüft werden und wo noch Lücken bestehen. Gerade bei ESRS ist ein belastbarer Prozess zentral, weil die Anforderungen in den Lagebericht einfliessen und prüfbar sein müssen.
Wie unser Angebot Sie dabei unterstützt
Wir unterstützen Sie dabei, die ESRS praxisnah und mit einem klaren Projektansatz in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Gemeinsam klären wir, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen relevant sind, wie die doppelte Wesentlichkeit sauber dokumentiert wird und wie sich die regulatorischen Vorgaben in eine umsetzbare Datenerhebung und Berichtsstruktur übersetzen lassen.
Anschliessend begleiten wir Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung, beim Aufbau belastbarer Prozesse und bei der Erstellung eines konsistenten, nachvollziehbaren Berichts. Unser Ziel ist es, regulatorische Anforderungen nicht nur formal zu erfüllen, sondern daraus einen echten Mehrwert für Steuerung, Transparenz und Positionierung zu schaffen.
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