Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG)

Das neue Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit – kurz: Klima- und Innovationsgesetz (KIG) fordert von Unternehmen verstärkte Bemühungen im Bereich Klimaschutz und Innovation. Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen des KIG zu verstehen und umzusetzen. Mit fokussierten Informationen bieten wir Ihnen massgeschneiderte Lösungen, um Energiesicherheit zu stärken und nachhaltig zu wirtschaften.

Was ist das Klima- und Innovationsgesetz (KlG)?

Das KIG zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen der Schweiz zu reduzieren und Negativemissionstechnologien gezielt einzusetzen. Es soll die Anpassung an die Folgen des Klimawandel ermöglichen und diese abmildern.

Das Gesetz trat zusammen mit der Klimaschutz-Verordnung (KlV) am 1. Januar 2025 in Kraft.

Mit dem KIG werden die langfristigen Klimaziele der Schweiz gesetzlich verankert, darunter das Netto-Null-Ziel bis 2050. Es verpflichtet Unternehmen und die Schweiz, Treibhausgasemissionen maximal zu reduzieren und verbleibende durch Negativemissionstechnologien auszugleichen. Zwischenziele sehen eine Reduktion um 75 % bis 2040 und 89 % bis 2050 (gegenüber 1990) vor.

Die Klimaschutz-Verordnung präzisiert die im Gesetz vorgesehenen Förderinstrumente und regelt spezifische Massnahmen für die Industrie und den Gebäudesektor sowie Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und der klimafreundlichen Ausrichtung der Finanzflüsse.

Schwerpunkte des KlG:

  • Verminderung von Treibhausgasemissionen: Unternehmen und Branchen müssen bis 2050 Netto-Null-Emissionen erreichen, wobei sowohl direkte als auch indirekte Emissionen berücksichtigt werden. Direkte Emissionen entstehen innerhalb des Unternehmens, etwa durch den Betrieb eigener Produktionsanlagen oder Firmenfahrzeuge (Scope 1). Indirekte Emissionen umfassen alle Emissionen, die ausserhalb des Unternehmens verursacht werden, beispielsweise durch den Einkauf von Strom (Scope 2) oder entlang der gesamten Wertschöpfungskette, etwa durch Lieferanten, Geschäftsreisen oder die Nutzung der Produkte durch Kunden (Scope 3). Der Bund unterstützt die Erstellung von Fahrplänen durch die Bereitstellung von Standards, Grundlagen und Beratung bis 2029.
  • Förderung von Innovation und Technologien: Bis 2030 werden Technologien und Prozesse, die Treibhausgasemissionen reduzieren oder CO2 entnehmen und speichern, mittels Finanzhilfen gefördert. Unternehmen profitieren von der Förderung, wenn sie einen Netto-Null-Fahrplan erstellen und die zu fördernden Massnahmen darin aufführen. Wichtiger Unterschied: Ein subventionierter Fahrplan aus dem früheren EnergieSchweiz-Programm erfüllt nicht automatisch die strengeren Anforderungen eines Netto-Null-Fahrplans nach KlG. Bestehende Fahrpläne müssen daher geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
  • Impulsprogramm für klimafreundliche Gebäude: Das Programm fördert den Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Systeme und unterstützt Massnahmen zur Energieeffizienz. Es ergänzt bestehende Programme wie das Gebäudeprogramm und bietet finanzielle Anreize, um den Gebäudesektor nachhaltiger zu gestalten.
  • Klimafreundliche Finanzflüsse: Die Verordnung verankert freiwillige Klimatests für die Finanzbranche und stärkt die Rolle der Branche bei der Erreichung der Klimaziele.
  • Netzwerk „Anpassung an den Klimawandel“: Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden, Wirtschaft und Wissenschaft wird gefördert, um klimabedingte Risiken zu mindern und die Anpassung an den Klimawandel zu vereinfachen.

Weshalb ist das KIG für Ihr Unternehmen relevant?

Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben ist nicht nur eine Verpflichtung, sondern bietet auch die Möglichkeit, langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, Kosten zu reduzieren und nachhaltige Geschäftspraktiken zu etablieren.

Konkret betreffen die Vorgaben folgende Bereiche:
  • Verpflichtung zu Netto-Null-Emissionen
    Alle Unternehmen in der Schweiz sind verpflichtet, bis 2050 ihre Treibhausgasemissionen auf Netto-Null zu senken. Dies betrifft sowohl direkte als auch indirekte Emissionen, beispielsweise aus Produktionsprozessen, Energieverbrauch und Lieferketten. Unternehmen erhalten Unterstützung bei der Entwicklung von Fahrplänen, die konkrete Massnahmen zur Erreichung von Netto-Null aufzeigen.
  • Chancen durch Förderung
    Unternehmen können von umfangreichen Förderprogrammen profitieren, insbesondere für:
    • Technologien und Prozesse zur Reduktion von Emissionen: Der Bund stellt bis 2030 Finanzhilfen für die Anwendung innovativer, klimafreundlicher Technologien bereit. Voraussetzung für die Beantragung dieser Finanzhilfen ist die Erstellung eines Netto-Null-Fahrplans durch das Unternehmen.
    • Energieeffizienzprojekte im Gebäudebereich: Der Bund stellt hierfür jährlich 200 Millionen Franken zur Verfügung, befristet auf zehn Jahre, um bestehende Programme wie das Gebäudeprogramm zu erweitern und zu ergänzen.

Ihre nächsten Schritte

  1. Analyse der aktuellen Situation: Erfassen Sie Ihren CO2-Fussabdruck und identifizieren Sie Einsparpotenziale.
  1. Beratung nutzen: Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten, um Massnahmen zu identifizieren effizient umzusetzen.
  1. Förderungen beantragen: Informieren Sie sich über staatliche Programme und finanzielle Unterstützung.
  1. Nachhaltige Strategien entwickeln: Integrieren Sie Klimaschutz langfristig in Ihre Unternehmensstrategie, um Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, regulatorische Anforderungen zu erfüllen und Risiken zu minimieren.

Bleiben Sie wettbewerbsfähig und handeln Sie proaktiv. Fordern Sie unsere unverbindliche Beratung an und erfahren Sie, wie Sie vom KIG profitieren können. Gemeinsam machen wir Ihr Unternehmen fit für eine nachhaltige Zukunft.

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FAQs zum Klima- und Innovationsgesetz

Das KIG ist ein Schweizer Gesetz, das langfristige Klimaziele, wie Netto-Null-Emissionen bis 2050, rechtlich verankert. Es regelt Massnahmen zur Emissionsreduktion, den Einsatz von Negativemissionstechnologien und die Förderung von Innovationen und Energieeffizienz.

Das Gesetz trat am 1. Januar 2025 zusammen mit der Klimaschutz-Verordnung (KlV) in Kraft.

Es zielt darauf ab, Treibhausgasemissionen zu reduzieren, die Anpassung an den Klimawandel zu fördern und Finanzflüsse auf eine emissionsarme Entwicklung auszurichten.

Unternehmen müssen bis 2050 Netto-Null-Emissionen erreichen. Sie sind verpflichtet, direkte und indirekte Emissionen zu reduzieren und verbleibende Emissionen auszugleichen.

Ja, das Gesetz gilt für alle Unternehmen in der Schweiz. Die spezifischen Anforderungen können jedoch je nach Branche und Grösse des Unternehmens variieren.

Fördermittel stehen für Technologien zur Emissionsreduktion, CO₂-Speicherung, Energieeffizienz und klimafreundliche Gebäude bereit. Das Impulsprogramm stellt zusätzliche Mittel für den Ersatz fossiler Heizungen und Energieeffizienzmassnahmen bereit.

Fördermittel können bei den zuständigen Stellen beantragt werden. Voraussetzung ist häufig ein Netto-Null-Fahrplan, der die geplanten Massnahmen beschreibt.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung.

Ja, KMUs sind explizit förderberechtigt und können von Zuschüssen für Energieeffizienzprojekte und Innovationen profitieren.

Gefördert werden der Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Systeme sowie Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Technologien zur Emissionsreduktion, CO₂-Speicherung, erneuerbare Energiesysteme und energieeffiziente Prozesse stehen im Fokus der Förderung.

Ein solcher Fahrplan ist keine Pflicht, aber eine Voraussetzung für den Zugang zu Fördermitteln. Er hilft, Massnahmen strukturiert umzusetzen.

Es gibt Tools, die Ihnen helfen, den CO₂-Ausstoss zu analysieren und Potenziale zur Emissionsreduktion zu identifizieren.

Fragen Sie uns an, für eine unverbindliche Beratung.

Netto-Null bedeutet, dass sämtliche Treibhausgasemissionen maximal reduziert werden und verbleibende Emissionen durch Technologien oder natürliche Kohlenstoffspeicher kompensiert werden. Zunächst werden direkte Emissionen (Scope 1) und Emissionen durch Energieverbrauch (Scope 2) reduziert. Danach werden indirekte Emissionen entlang der Lieferkette (Scope 3) berücksichtigt. Der Fokus liegt auf der Reduktion, bevor ein Ausgleich erfolgt.